Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Bau von Apparaten und technischen Anlagen sowie der Im- und Export auf diesem Gebiet. Die Gesellschaft kann sich auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche gründen oder erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten.