Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel mit Sportartikeln und Freizeitmoden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge im Sinne von §§ 291, 292 AktG abzuschließen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen. Sie kann unter Ihrer oder anderer Firma im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.