Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand der Gesellschaft ist:
1. die Verwaltung und Betreuung von Häusern, Wohnungen, Grundstücken und Wohnungseigentümergemeinschaften, bevorzugt von Mitgliedern des Haus-. Wohnungs- und Grundeigentümervereins Flensburg e. V.
2. die Erbringung von lnkassodienstleistungen im Sinne von § 79 Abs. 2 Ziffer 4 ZPO in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG im Rahmen der Verwaltungstätigkeit im Sinne der Ziffer 1 sowie für Mitglieder des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Flensburg e. V.
3. die Vornahme aller sonstigen Geschäfte, die den Belangen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer dienen.