Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, der Montagebau und der Montageservice, sowie die Erfüllung der hiermit im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft ist weiter berechtigt, gleichartige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, deren Geschäftsführung auszuüben, überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Geschäfte vorzunehmen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen.