Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, soweit nicht eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz oder anderen Gesetzen erforderlich ist, einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung von Grundstücken. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Förderung oder Erweiterung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienlich sind, insbesondere Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu eröffnen, gleiche, ähnliche oder andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen.