Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von sämtlichen Geschäftsführern vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Entwicklung von Programmen für die Datenverarbeitung, das Anbieten von Dienstleistungen im Medienbereich, Verlagstätigkeit und Groß- und Einzelhandel jeder Art sowie alle diesen Unternehmenszwecken dienenden Geschäfte. Zur Erreichung dieser Zwecke ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.