Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beratung in Börsenangelegenheiten, die Durchführung von Seminaren und Schulungen sowie der eigenen Depotverwaltung. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen. Sie kann unter ihrer oder anderer Firma im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge im Sinne von §§ 291, 292 AktG abzuschließen.