Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Vermittlung und der Handel mit Immobilien jeder Art, die Errichtung von Bauten aller Art, die Baubetreuung, Baufinanzierung und Grundstücksverwaltung im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.