Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von logistischen und transportbezogenen Dienstleistungen sowie der Handel mit Konsumgütern (insbesondere schnelllebige Verbrauchsgüter), einschließlich Groß- und Einzelhandel.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und verwandten Nebengeschäfte. Die Gesellschaft kann im Inland und im Ausland Zweigniederlassungen errichten und betreiben, andere Unternehmen gründen, sich an solchen beteiligen oder solche erwerben oder deren Vertretung übernehmen.