Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die erlaubnisfreie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften.
Die Gesellschaft kann Grundbesitz kaufen und verkaufen, projektieren und entwickeln, renovieren und instandsetzen, erschließen und bebauen, anmieten, vermieten und verpachten oder in sonstiger Weise nutzen sowie ähnliche damit verbundene Tätigkeiten ausüben.