Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist
a) die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben für eigene und fremde Rechnung inklusive Ausstattung der Bauvorhaben mit Mobiliar, unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstige Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte,
b) die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer inklusive Ausstattung der Bauvorhaben mit Mobiliar im fremden Namen und auf fremde Rechnungsstellung,
c) der Erwerb, die Veräußerung und die Vermittlung von bebauten oder unbebauten Grundstücken, Wohnungen sowie sämtliche Immobilien,
d) Beratung von Unternehmen und deren Management sowie die Erbringung sonstiger Dienstleistungen, soweit es sich nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt.