Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume sowie Wohnräume und die Beratung im Rahmen der Projektentwicklung und Vermittlung von Konzepten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen als Bauträger im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung sowie alle damit mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.