Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundvermögen sowie die Projektentwicklung auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte, sowie die Vermietung von Lagerboxen.