Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Herstellung, die Beschaffung sowie der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Bestattungswesen, die Entwicklung und das Anbieten von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und alle damit zusammenhängenden Leistungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, und andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, auch wenn diese eien anderen Unternehmensgegenstand haben.