Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Bauunternehmen und Sachverständiger Tätigkeiten.
Sie ist berechtigt, dieses und gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und Dienstleistungen dafür zu erbringen. Weiterhin ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die unmittelbar oder mittelbar der Förderung des vorgenannten Gegenstandes des Unternehmens dienen.