Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Kaufen, das Halten und das Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Verwaltung eigenen Vermögens und alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, auch geschäftsführend, beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.