Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Bewirtschaftung von Hotel- und Gastronomieunternehmen, auch mobil, und Kioskbetrieben sowie der Handel mit Hotel- und Gaststätteninventar, sowie die Instandhaltung, Kfz (An- und Verkauf, Vermittlung) und Elektroartikel und -anlagen sowie branchenähnlichen Waren, Möbel und Textilien.
Zur Erreichung ihres Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft befugt, sämtliche im Geschäftszweig des Unternehmens üblichen und ihnen verwandte Tätigkeiten und Geschäfte auszüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form zu beteiligen oder deren Vertretung im In- und Ausland zu übernehmen sowie an anderen Orten im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten oder zu unterhalten.