Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Gewährleistung der freien Wahl des Geburtsortes und eine selbstbestimmte Geburt für Schwangere.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Geburtshäusern sowie die Erbringung weiterer Leistungen rund um die Schwangerschaft und Geburt bzw. die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur für derartige Leistungen.
Weitere Betätigungsfelder der Gesellschaft zur Erfüllung ihres Zwecks sind: Förderung der Gesundheit von Mutter und Kind vor und nach der Geburt sowie im ersten Lebensjahr; Erfahrungsaustausch und Vernetzung von medizinischen und wissenschaftlichen Fachkräften in der deutsch-dänischen Grenzregion ("Grenzland").