Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der der Ankauf von Grundstücken auf Föhr, die Projektierung des darauf durchzuführenden Bauvorhabens und die Vermarktung von Grundstücken, ebenso wie der sonstige An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Durchführung von Bauträger- und Baubetreuungsaufgaben auf eigene und auf fremde Rechnung, die Verwaltung und Finanzierung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Projektierung und Betreuung von Bauvorhaben, sowie sämtliche damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Gegenstand des Unternehmens ist auch die Übernahme der persönlichen Haftung für andere Gesellschaften.
Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.