Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung, die Vermittlung, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art sowie die damit verbundene Finanzierung. Zudem ist die Erbringung von Beratungs-, Finanz- und Rechtsgeschäften aller Art Gegenstand des Unternehmens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.