Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Transfer von Ergebnissen sowie quantitativen und qualitativen Methoden aus wissenschaftlichen Forschungsarbeiten; Die Beratung von Akteuren der Energiewende zur Transformation des Energiesystems, diese wird zum Teil von Modellierungsrechnungen gestützt; Die Anwendung und Weiterentwicklung von Energiesystemmodellen; Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz und Akzeptanz in der Energiesystemwende, beispielsweise mittels Wissenschaftskommunikation oder durch verschiedene Partizipationsprozesse; Die Konzeptionierung und Durchführung von Studien im Bereich der Energiesystemwende; und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten.