Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere für die Gesellschaften der MTK und der Supernova Unternehmensgruppe. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, zu beteiligen, sei es in Form gesellschaftsrechtlicher Beteiligung, sei es durch ganze oder teilweise Finanzierung, sei es zum Betrieb der selben.