Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Entwicklung, Ausstattung, Organisation, Betreuung und Bewertung von Immobilienvermögen sowie allen sonstigen, mit dem vorgenannten Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte, Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte aller Art.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen vorzunehmen und Geschäfte zu betreiben, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind sowie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen zu bedienen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder solche zu erwerben, zu errichten oder zu pachten.