Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Filmen, insbesondere auch für das Fernsehen, die Durchführung von Filmgeschäften im In- und Ausland sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte einschließlich des Filmverleihs und der Betrieb von Verlagsgeschäften aller Art (Buch- und Zeitschriftenverlag) sowie die Verwertung von Bühnen-, Film- und Musikrechten.