Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist, für angeschlossene und kooperierende Medienhäuser das Yield Management, das Produktmanagement für die Werbevermarktung sowie die Umsetzung und Konzeption von Marketingstrategien durchzuführen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben und alle Geschäfte durchführen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.