Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften und/ oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Hüruper Bürgerwind GmbH & Co. KG, die die Planung, die Erschließung, die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlage und anderen Anlagen, die der Erzeugung erneuerbarer Energien dienen, sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte (z. B. die Produktion und der Handel mit Energie) zum Gegenstand hat.
Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.