Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Hochbau, insbesondere der Mauerwerks-, Beton-, Kalk- und Lehmbau sowie sonstige Bauarbeiten wie Maler-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten und alle hiermit verbundenen Tätigkeiten. Ferner ist die Erbringung von künstlerischen Tätigkeiten in Form von Kunstmalerei an und in Bauwerken sowie deren Unterrichtung Gegenstand des Unternehmens.
Die Gesellschaft ist berechtigt, den Unternehmensgegenstand zu erweitern und sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.