Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Affiliate Marketing, Online-Shops, Online Branchenbuch, Social-Media-Produktion, Schreibarbeiten.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreteil oder pachten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern.