Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Verwaltung des eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und nicht für Dritte sowie verwandte, erlaubsnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind.
Die Gesellschaft kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie die Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. Ebenso ist Gegenstand des Unternehmens die Übernahme der Haftung als Komplementär für andere Unternehmen.
Die Gesellschaft kann Immobiliengeschäfte aller Art tätigen, insbesondere Immobilienverwaltung und die damit verbundenen Geschäfte, z.B. Kauf, Entwicklung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien.