Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Futter, Nahrungsergänzungsprodukten und Zubehörprodukten für Heimtiere.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen und Geschäfte vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand zu dienen geeignet sind und kann auch Zweigniederlassungen errichten sowie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben, errichten oder pachten.