Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Ingenieurwesen durch freiberuflich tätige Angehörige unter Beachtung der für Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein geltenden Berufspflichten, insbesondere aus den Bereichen der Tragwerksplanung, Bauphysik, Objektplanung, Wasserbau und Werkplanung.
Gegenstand des Unternehmens sind ferner Hilfs- und Nebentätigkeiten, soweit diese geeignet sein können, den in Abs. 1 genannten Gegenstand zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten und/ oder Unternehmen gleicher Art und Zweck zu erwerben.