Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Versicherungen, Finanzanlagen sowie von Immobiliardarlehen und Darlehen gem. § 34 d Abs. 1 GewO "Versicherungsmakler", § 34 f Abs. 1 GewO "Finanzanlagenvermittler", § 34 i Abs. 1 GewO "Immobiliardarlehensvermittler" und § 34 c Abs. 1 Nr. 2 "Darlehensvermittler".
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, erwerben und sich an solchen beteiligen.
Sie kann Zweigniederlassungen errichten.