Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und einer Kommanditgesellschaft, an der die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der am 12.02.2024 neu gegründeten Holst Windenergie GmbH & Co. KG mit Sitz in Husum, AG Flensburg, HRA neu.
Die Gesellschaft darf Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.