Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben einer Gastrononiie sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, ihrem Hauptzweck zu dienen. Die Gesellschaft kann an anderen Orten, im In- und Ausland, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben sowie sich an solchen unmittelbar oder mittelbar beteiligen und Vertretungen solcher übernehmen. Ferner darf sich die Gesellschaft mit anderen in- oder ausländischen
Unternehmen ähnlicher Art zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen.