Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Restaurants, Bistros, Bars mit dazugehöriger Außengastronomie, Catering- und Partyservice sowie Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Weiterhin der Einzel- und Onlinehandel von in diesem Zusammenhang stehenden Produkten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder sich an ihnen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen und die Geschäftsführung darin zu übernehmen, außerdem Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu fördern.