Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Funktionen einer Führungsholding sowie die Beteiligung an Unternehmen jedweder Art im In- und Ausland.
Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften gründen, erwerben, veräußern oder sich an ihnen beteiligen.
Sie kann alle damit und mit dem Geschäftsgegenstand ihrer Beteiligungsgesellschaften zusammenhängenden Geschäfte tätigen und ihren Betrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsgesellschaften ausgliedern.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.