Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter eines Dritten abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung sowie der Geschäftsführung bei der Grundstücksgesellschaft Gerhard Mertens mbH & Co. KG, Hamburg (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 91110) sowie der Verkauf von Nebenartikeln aus dem Bereich "Selbsteinlagerungslogistik", mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.