Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesen, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie die Unterstützung bedürftiger Personen i.S.d. §§ 52 und 53 AO.
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Erbringung von erlaubnisfreien handwerklichen oder technischen/ elektronischen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gebäuden, Grundstücken und gastronomischen Betrieben zur Eingliederung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Die Gesellschaft darf im In- und Ausland sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie gründen oder erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.