Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung anderer Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der zukünftig entstehenden Honnens Besitz GmbH & Co. KG (derzeit Gebr. Honnens GbR), deren Unternehmensgegenstand die Besitzverwaltung ist, und der zukünftig entstehenden Honnens Beteiligungs GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand die Beteiligung an Tochtergesellschaften ist. Die Gesellschaft darf alle
Geschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.