Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art sowie die Reparatur an Kraftfahrzeugen jeglicher Art sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und/oder mit ihm im Zusammenhang stehende Aufgaben übernehmen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen Unternehmen oder ähnliche Unternehmen zu beteiligen.