Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einkauf und Vertrieb von Produktionsmitteln für die Agrar-Wirtschaft sowie Umweltbereiche, des Weiteren der Import, Export, Großhandel und Beratung von und mit Agrar-Produkten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und Handlungen abzuschließen bzw. vorzunehmen, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu erreichen. Sie ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, gleichgültig ob in strategischer Form oder als Finanzinvestor, diese zu vertreten, andere Unternehmen zu erwerben und rechtlich wie wirtschaftlich zulässige Verflechtungen einzugehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu betreiben.