Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Dienstleistung und Produktion in den Bereichen: Neue Medien, Internet und e-commerce sowie Handel mit Hard- und Software sowie der Betrieb einer Werbeagentur und der Produktion von Werbemitteln; ferner alle Geschäfte, die dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte.