Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der Hauptgesellschaft (Solarpark Flatzby GmbH & Co. KG mit Sitz in Sörup) Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Geschäftsführung und Vertretung der Solarpark Flatzby GmbH & Co. KG mit Sitz in Sörup (im Folgenden "Hauptgesellschaft" genannt) als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Gegenstand der Hauptgesellschaft ist die Planung, die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens stehen. Sie ist ferner berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.