Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich das Verwalten eigenen Vermögens. Hierzu gehören insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, auch in Form von Wertpapieren, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten.