Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Arbeitsvermittlung sowie Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen in Vollzeit, Teilzeit und berufsbegleitend. Diese dienen sowohl der Aktivierung und beruflichen Eingliederung als auch zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.