Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Verkauf von Kinderspielzeug und Kinderkleidung, die Herstellung und der Verkauf von Kreativzubehör und Dekorationselementen wie Kissen, Garderoben und Türschildern, die Herstellung und der Verkauf von Bastelmaterial und Stoffen sowie die Herstellung und der Verkauf von dazu erforderlichen Kreativ-Anleitungen wie Schnittmustern, Nähanleitungen und Stickdateien auch in digitaler Form. Die Gesellschaft führt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten wie z.B. nach Rechtsberatungsgesetz, § 1 KWG oder 34 c GewO aus.