Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung der Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin an verschiedenen geschlossenen Immobilienfonds-Kommanditgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, insbesondere nach dem Rechtsberatungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz und dem Investmentgesetz.