Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen in- und ausländischen Unternehmen, insbesondere in der Region Irland, als Holdinggesellschaft, insbesondere auf dem Gebiet der Planung, der Errichtung und des Betriebs von Wind- und Solarparks und sonstigen Anlagen (Erzeugung regenerativer Energie) zur umweltschonenden Erzeugung und Lieferung von Energie und Veräußerung an Energieversorgungsunternehmen oder sonstige Unternehmen (Direktvermarktung) sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.