Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung von Unternehmen im In- und Ausland sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften - insbesondere an innovatorisch ausgerichteten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit besonderen Wachstumschancen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Verwaltung eigener Vermögenswerte, Beratungs-, Konzeptions- und Managementleistungen.