Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Großhandel mit Schrott sowie die Übernahme der Komplementärstellung in Personengesellschaften, die den Schrottgroßhandel, die Be- und
Verarbeitung von Metallen, industrielle Abbrüche, Containerdienst und Recycling jeglicher Art betreiben sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.